Auf Sie abgestimmt.

Ambulante Rehabilitation

Eine ambulante Reha dient der Behandlung von komplexeren Problemen am Bewegungssystem. Dazu gehören beispielsweise chronische Schmerzen, Gelenkverschleiß, Instabilitäten und Fehlstellungen, aber auch die bewährte Reha nach einer Operation.

Ambulante Reha > Die Vorteile

Vorteile einer ambulanten Reha

Das Angebot der ambulanten Reha wird bei uns sehr gut angenommen.

Die ganztägige Reha hat den großen Vorteil, dass man während der Reha-Phase in seinem häuslichen Umfeld bleiben kann. Die Möglichkeit, am Abend wieder nach Hause fahren zu können, ist für viele Patienten attraktiver als eine stationäre Therapie. Außerdem bietet eine ambulante Reha deutlich mehr Flexibilität etwa für Patienten, die nicht jeden Tag zur Therapie kommen wollen oder können, weil beispielsweise parallel die Wiedereingliederung in den Beruf läuft.

Die Pluspunkte einer ambulanten Reha bei uns:

  • Leitung durch einen Facharzt / eine Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Ganzheitliche Reha, Anschlussheilbehandlung (AHB), Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
  • Physiotherapie, Trainingstherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie
  • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
  • Psychologie, Sozialdienst, Ernährungsberatung
  • Bewegungsbad im Haus
  • Direkter Anschluss an die Orthopädische Klinik Markgröningen
  • Reha-Nachsorge für alle Patient:innen der deutschen Rentenversicherung
  • Fahrdienst oder kostenlose REHA-Parkplätze

Sie haben Fragen zur ambulanten Reha bei uns? Wir beraten Sie gerne!

Ambulante Reha > Diagnosen und Krankheitsbilder

Typische Diagnosen und Krankheitsbilder

Chronische Schmerzerkrankungen der Wirbelsäule und der Bewegungsorgane Degenerativ-rheumatische Erkrankungen

  • Arthrose (Gelenkverschleiß)
  • Bandscheibenvorfall, Verengung des Rückenmarkkanals, Wirbelsäulenerkrankungen
  • Rotatorenmanschettendefekt

Nach Operationen, Unfallfolgen und Sportverletzungen am Bewegungsapparat

  • Arthrose (Gelenkverschleiß)
  • Osteosynthese
  • Band- und Sehnenrekonstruktionen (Kreuzband, Rotatorenmanschette), Muskelriss
  • Wirbelversteifung
  • Endoprothesen (Hüfte, Knie, Schulter, Sprunggelenk, Wirbelsäule) Osteoporose
Ambulante Reha > Rehabilitationsinhalte

Inhalte Ihrer Reha

Zurück in Beruf, Alltag oder Sport.

Ziel der ambulanten orthopädischen Rehabilitation der ORTEMA in Markgröningen ist die Wiederherstellung oder Verbesserung Ihrer körperlichen und psychischen Belastbarkeit in Ihren Beruf, Alltag oder Sport.

Bei Erkrankungen, Beschwerden und Verletzungen am Bewegungsapparat orientieren wir uns für Ihre Therapie an aktuellen medizinischen Leitlinien und arbeiten mit modernen und bewährten Therapiemethoden von Bewegungsbad, Einzel- und Gruppentherapien bis hin zur Medizinischen Trainingstherapie.

Für alle Krankenkassen und Rentenversicherungen ist unsere medizinische Rehabilitation ganzheitlich, auch speziell medizinisch beruflich, ausgerichtet. Das sozialmedizinisch ausgebildete Rehabilitations-Team geht dabei sowohl mögliche Ursachen wie Übergewicht als auch mögliche Folgen, wie Depressionen, an. Dafür stehen Ihnen neben den klassischen Therapiemethoden auch psychologische Betreuung, Ernährungsberatung und Sozialberatung individuell zur Verfügung.

Der Effekt einer Reha soll möglichst nachhaltig und langfristig sein. Daher gestalten wir die ORTEMA-Rehabilitation möglichst aktiv, eingebettet in Ihr soziales und familiäres Umfeld. Auch gehören Seminare- und Informationsveranstaltungen sowie Übungen und Verhaltensweisen für die Zeit nach der Rehabilitation zu unserem Konzept. Sie sollen natürlich auch verstehen, wo die Ursachen Ihres Leidens liegen. Wir möchten, dass Sie optimal mit Ihrer Krankheit umgehen lernen und wollen Ihnen zeigen, wie Sie selbst Verschlimmerungen verhüten können.

Bei Patienten von Krankenkassen, BG’s und bei Privatzahlern kann die Anzahl der Therapietage pro Woche nach ärztlicher Absprache individuell gestaltet werden. Bei 15 Rehabilitations-Tagen ergeben drei Therapietage pro Woche eine Reha-Dauer von fünf Wochen.

Informationen zur Reha

  • Eine dauernde ärztliche oder pflegerische Betreuung ist nicht notwendig.
  • Die häusliche Versorgung ist sichergestellt.
  • Die Teilnahme an Fahrdienst und der Therapie ist problemlos möglich (Reha-Fähigkeit).
  • Verbesserungen der Gesundheit durch eine Rehabilitation sind wahrscheinlich (positive Reha-Prognose).
  • Der Patient möchte an einer Rehabilitation teilnehmen (Reha-Wille).

Wenn eine medizinische Rehabilitation beantragt werden soll, muss zunächst geklärt werden, wer für die Kostenübernahme zuständig ist. Die Verfahren der einzelnen Träger sind unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer behandelnder Ärzt:in abstimmen und an den zuständigen Träger richten. Der bewilligte Leistungsumfang einer Reha-Maßnahme liegt im Ermessen des Trägers und wird aufgrund medizinischer Erfordernisse festgelegt.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist vor allem zuständig für Erwerbstätige, Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitssuchende und andere Personen mit Beitrags- oder Wartezeiten. Ein Aufenthalt bei uns findet an jedem Werktag, also üblicherweise fünfmal die Woche, statt.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem zuständig für Rentner:innen, Schüler:innen und Student:innen und wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist. Ein Aufenthalt bei uns findet mit Ruhetagen üblicherweise dreimal die Woche statt.

Private Krankenkassen (PKV)
Die PKV kann – abhängig vom individuell abgeschlossenen Vertrag – die Kosten für ein Heilverfahren oder eine Rehabilitation für Privatversicherte übernehmen. Ein Aufenthalt bei uns findet mit Ruhetagen üblicherweise dreimal die Woche statt.

Beihilfe
Die beamtenrechtliche Krankenfürsorge beteiligt sich an den Kosten für medizinische Rehabilitation und Vorsorgeleistungen bei beihilfeberechtigten Beamten wie Lehrkräften oder Kommunalbeamten. Ein Aufenthalt bei uns findet mit Ruhetagen üblicherweise dreimal die Woche statt.

Die Anschlussheilbehandlung beantragt der Krankenhaussozialdienst in Absprache mit dem Stationsarzt oder der Stationsärztin. Äußern Sie ihren Wunsch nach einer ambulanten Anschlussheilbehandlung.

Ansprechpartner für einen Reha-Antrag sind Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärzt:in oder Ihr niedergelassener Facharzt / Ihre Fachärztin. Besprechen Sie mit diesen die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation. Bei medizinischer Notwendigkeit kann der Arzt / die Ärztin den Rehabilitationsantrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger stellen.

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann sowohl eine komplexe 2-3 stündige Reha-Maßnahme nebenberuflich über die Berufsgenossenschaften als Erweiterte Ambulante Physiotherapie bei der ORTEMA durchgeführt werden. Dazu gehören Medizinische Trainingstherapie (MTT) und Einzelkrankengymnastik inklusive passive Therapiebehandlungen. Sie werden während dieser EAP rehabilitativ-fachärztlich betreut. 

Heilverfahren
Ein Heilverfahren wird nach ärztlichem Ermessen üblicherweise über den niedergelassenen Arzt / der niedergelassenen Ärztin eingeleitet und beantragt. Die Dauer des Heilverfahrens liegt in der Regel bei drei Wochen. Über eine Verlängerung entscheidet der ärztliche Dienst in der letzten Rehabilitationswoche.

AHB
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) wird üblicherweise durch den Krankenhaussozialdienst zusammen mit Ihnen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (z. B. nach OP) eingeleitet. Die Dauer der Anschlussheilbehandlung liegt in der Regel bei drei Wochen. Über eine Verlängerung entscheidet der ärztliche Dienst in der letzten Rehabilitationswoche.

EAP
Eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) wird vom niedergelassenen Arzt / der niedergelassenen Ärztin verordnet. Die Patienten halten sich in der Regel dreimal wöchentlich in der Rehabilitation auf, mit einem Stundenumfang von zwei bis drei Stunden. 

Bei uns in der ambulanten Rehabilitation befinden Sie sich entweder dreimal in der Woche (bei Patient:innen der Krankenversicherung) oder fünfmal wöchentlich (über die deutsche Rentenversicherung). Täglich haben Sie circa fünf bis sechs Stunden Therapie und Anwendungen. Hier wechseln sich aktive Tätigkeiten mit passiven Anwendungen sowie Beratungsgespräche und Seminare ab. Ebenso erhalten Sie von uns jeden Tag ein kostenloses Mittagessen. Sollten Sie unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen, so hängen die Hol- und Bringzeiten von Ihrem Wohnort ab. Beginn der Reha ist hier je nach Fahrdiensttour um 08:30 Uhr10:00 Uhr oder 11:30 Uhr

Bei medizinischer Notwendigkeit stellen wir unseren Rehabilitand:innen einen Fahrdienst mittels 9-Sitzer-Reha-Bus mit Einstiegshilfe, Standheizung und verstellbaren Sitzen zur Verfügung, der Sie zu Hause abholt und wieder abliefert. Unser Fahrdienst umfasst die Umgebung von Markgröningen, Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen. Außerhalb dieses Gebiets wohnende Patient:innen, die eine Reha-Maßnahme bei uns durchführen wollen, nutzen einen markierten Sammelpunkt für den Fahrdienst oder kommen selbstständig zu uns. Weitere Informationen zum Fahrdienst, mit Karte des von unserem Fahrdienst abgedeckten Gebietes, finden Sie hier: Download Informationsblatt „Fahrdienst ORTEMA-Rehabilitation“ 

Da Sie bei uns täglich einige Stunden Rehabilitationszeit verbringen, stellt sich häufig die Frage, wie Sie mit privaten Terminen oder Therapien umgehen sollen. Grundsätzlich ist unsere Verwaltung immer bemüht, auf Ihre Wünsche einzugehen. Nichtsdestotrotz verlangt die deutsche Rentenversicherung tägliche Anwesenheitspflicht. Bitte versuchen Sie, Ihre Termine zu verschieben oder auf die Zeit nach der Rehabilitation zu verlegen. In dringenden Fällen sprechen Sie uns an.
Therapiezeiten während der Rehabilitation sind zwar möglich, jedoch oft anstrengend zusätzlich zum Rehaprogramm. Sollten Sie Therapien benötigen, die nichts mit Ihrer Rehabilitation zu tun haben, können Sie diese außerhalb Ihrer Rehazeiten wahrnehmen. Therapien, die Sie ohnehin auch bei uns bekommen, empfehlen wir, während der Reha auszusetzen. 

Für einen möglichst angenehmen und reibungslosen Aufenthalt bei uns sollten Sie die folgenden Dinge, falls vorhanden, mitbringen beziehungsweise vorab veranlassen.

Für die Aufnahmeuntersuchung am Anreisetag benötigen Sie: 

  • den ausgefüllten medizinischen Fragebogen und die Unterlagen, welche Sie mit der Einladung erhalten haben (Aufnahmebogen der Verwaltung, Würzburger Fragebogen, blaues Formular zu Ihren Rehazielen, Medikamente etc.)
  • wichtige medizinische Vorbefunde (Arztberichte, Röntgenbilder, u.ä.), ebenso Ihr Krankenhaus-Entlassungsdatum
  • Übersicht der regelmäßig einzunehmenden Medikamente
  • Kontaktdaten Ihrer Angehörigen für Notfälle

Für therapeutische Anwendungen während des Aufenthaltes benötigen Sie: 

  • Sportkleidung
  • Turnschuhe für den Innenbereich
  • Wetterfesten Kleidung, festes Schuhwerk und ggf. Handschuhe für die kältere Jahreszeit für möglicherweise stattfindende Aktivitäten im Freien
  • Folgendes ist nur erforderlich, falls Therapien im Bewegungsbad gestattet sind: Badesachen

Ambulante muskuloskeletale Rehabilitation
Zulassung nach § 111c SGB V durch

  • AOK Baden-Württemberg
  • Verband der Ersatzkassen (TK, DAK, Barmer GEK, KKH-Allianz, HEK, hkk)
  • BKK Landesverband Baden-Württemberg
  • IKK Classic
  • Knappschaft (Krankenversicherung)

Zulassung nach § 38 SGB IX

  • DRV Baden-Württemberg
  • DRV-Bund
  • Alle sonstigen regionalen DRVen

Zugelassen durch Landesamt für Besoldung und Versorgung (Beihilfe)
Zugelassen durch alle privaten Krankenkassen

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Zulassung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) / Berufsgenossenschaften (nach § 34 Abs. 8 SGB VII i. V. m. § 21 SGB IX)

Heilmittelversorgung
Zulassung als interdisziplinäre Praxis für Physiotherapie und Ergotherapie nach § 124 Abs. 5 SGB V durch

  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Verband der Ersatzkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Innungskrankenkassen

Zusatzbereiche

  • Manuelle Therapie
  • Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage (PNF, Vojta)
  • Krankengymnastik am Gerät
  • Krankengymnastik im Bewegungsbad
  • Manuelle Lymphdrainage
Wir bewegen.
Damit Sie fit bleiben.

Nachsorge bei ORTEMA

IRENA – ein multimodales Nachsorgeprogramm.

Im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Reha-Maßnahme ist die sogenannte Reha-Nachsorge sinnvoll. Rehabilitand:innen können während der Nachsorge wesentliche Inhalte der Reha in den Alltag übertragen, anwenden und fortentwickeln, damit das bisherige Reha-Ergebnis stabilisiert und verbessert wird. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für diese Nachsorgeprogramme. Die Reha-Nachsorge kann nur von den behandelnden Ärzt:innen der stationären oder ambulanten Reha-Einrichtung verordnet werden.

Nach einer Rehabilitation kann Sie eine strukturierte Nachsorge bei der Erreichung Ihrer Rehaziele und Verbesserung Ihrer Leistungsfähigkeit unterstützen: IRENA (Intensivierte Reha-Nachsorge) ist ein multimodales Nachsorgeprogramm mit bis zu 24 Terminen je 90 Minuten. IRENA kann nur an zugelassenen Reha-Einrichtungen durchgeführt werden.
Wir bieten für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Nachsorge IRENA in multiprofessioneller Konzeption an. Es findet ein ärztliches Aufnahme- und Abschlussgespräch statt. IRENA beinhaltet gezieltes Training in der MTT und Bewegungstherapie in ausgewählten Gruppen, zusätzliche Coachingangebote.

Das IRENA-Nachsorgeprogramm sollte möglichst rasch, spätestens jedoch 3 Monate nach Beendigung einer Reha-Maßnahme begonnen werden. Maximal 24 Behandlungseinheiten je 90 Minuten über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten sind möglich. Unterbrechungen sind bis maximal 6 Wochen möglich. 1 – 2 Termine pro Woche haben sich als realistisch und trainingsphysiologisch ideal erwiesen. Meist wird die Nachsorge berufsbegleitend durchgeführt, dafür bieten wir Termine auch frühmorgens sowie in den Nachmittags- und Abendstunden an. Ebenso bemühen wir uns um flexible Terminplanung.

  • Ärztliches Aufnahme- und Entlassgespräch
  • Medizinisches Gerätetraining (MTT) (60 min)
  • Wirbelsäulengymnastik (30 min)
  • Hüft- und Kniegymnastik (30 min)
  • Nordic Walking leicht (je 60 min)
  • Wassergymnastik im Bewegungsbad
  • Psychologische Seminare
  • Workshop Ernährung

Sprechen Sie während Ihrer Reha mit Ihrem Reha-Arzt und lassen Sie sich bei medizinischer Notwendigkeit eine IRENA-Empfehlung für das ORTEMA-Reha-Zentrum ausstellen. Kommen Sie mit dieser Empfehlung zu uns (oder senden Sie diese per Brief, Fax, E-Mail), zusammen vereinbaren wir Ihre Nachsorge-Termine.

Die Kosten übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten. Eine Fahrtkostenpauschale von 5,00 € pro Behandlungstag wird Ihnen am Ende des Programms von uns ausbezahlt. Ein Parkplatz unmittelbar vor der Einrichtung ist kostenlos für Reha- und Nachsorge-Patienten.

  • Die ORTEMA-Reha befindet sich direkt an der Orthopädischen Fachklinik Markgröningen (OKM).
  • Bei uns finden Sie Reha, Nachsorge, eine große Rezeptpraxis für Physiotherapie, eine fachorthopädische Privatpraxis, ein Medical-Fitness-Studio und Sportlerbetreuung unter einem Dach.
  • Die Inhalte von ORTEMA-Reha und ORTEMA-Nachsorge werden im multiprofessionellen Team unter fachärztlicher Leitung stetig verbessert und weiterentwickelt. Dazu fragen wir am Ende Ihre Zufriedenheit ab.
  • Wir bieten großzügige Kurs- und Trainingsräume, das Bewegungsbad befindet sich direkt im Gebäude.
  • Im Anschluss an Ihre Nachsorge können Sie als zahlendes Mitglied im ORTEMA-Medical-Fitness Ihr Training weiterführen und weiterentwickeln.
  • Mit ärztlichem Rezept (Heilmittelverordnung) ist auch eine Behandlung mit KG, Massage, Lymphdrainage usw. bei uns möglich.
Rehasport

Rehasport

Verbesserung von Koordination, Kraft und Beweglichkeit.

Rehabilitationssport wird als reines Gruppentraining angeboten und von einem lizenzierten Übungsleiter betreut.
Die ORTEMA ist im Rehasport auf die Versorgung orthopädischer Krankheitsbilder spezialisiert. Durchgeführt werden derzeit allgemeine Rehasport-Kurse, Rückenkurse und Knie-Hüftkurse.

Verordnung
Rehasport kann vom niedergelassenen Kassenarzt oder vom Reha-Arzt (nur für DRV-Versicherte) verordnet werden. Wenn Sie eine Verordnung über Rehasport erhalten haben und bei uns durchführen wollen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Beginn und Dauer
Für den Zeitpunkt des Beginns gibt es keine Vorgaben. Auch die Anzahl der Termine kann von Ihrem Arzt frei verordnet werden. Häufig sind dies 50 Einheiten, die innerhalb von maximal 18 Monaten absolviert werden sollen. Eine Standardeinheit dauert 45 Minuten.

Kursübung mit Flexibar
Wir bewegen.

Kontakt

Dr. med. Bernd Hofbauer

Dr. med. Bernd Hofbauer

Chefarzt Ambulante Rehabilitation

Dr. med. Walter Nickels

Dr. med. Walter Nickels

Oberarzt

Hannah Bruch

Hannah Bruch

Bereichsleiterin Rehabilitation

Kontakt

ORTEMA GmbH
Ambulante Rehabilitation

Kurt-Lindemann-Weg 10
71706 Markgröningen 

TEL 07145 91-53250
FAX 07145 91-53259
MAIL rehabilitation@ortema.de

Telefonzeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Therapiezeiten nach Vereinbarung.

Anfahrt

Öffentliche Verkehrsmittel
Vor der Klinik ist eine Bushaltestelle (Linie 531, 532), von der man direkt zum Bahnhof Asperg, von dort mit der S-Bahn in alle Richtungen des Landkreises Ludwigsburg, nach Stuttgart und in die umliegenden Regionen gelangt.

Parken

Direkt an der Einrichtung befindet sich unser barrierefreies Parkhaus.

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